Gutscheine

Ich biete sowohl Wert- als auch Behandlungsgutscheine an.
Diese können entweder in der Praxis abgeholt oder als Briefsendung zugestellt werden.

Werden Gutscheine für eine osteopathische Behandlung eingelöst, wird dieser wie Bargeld behandelt. Das bedeutet, dass der oder die Beschenkte im Anschluss an die Behandlung eine Rechnung erhält, die bei bestimmten Krankenversicherungen zur Kostenbeteiligung eingereicht werden kann.

Laut der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist gemäß § 195 und § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind Gutscheine drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

Wenn Sie einen Gutschein erwerben möchten, nutzen Sie gerne meinen Online Shop. Sie können mich auch gerne telefonisch, per WhatsApp oder per Mail kontaktieren.